Die Arbeit mit mobilen Hubarbeitsbühnen bietet eine flexible Lösung für viele Höhenarbeiten, bringt jedoch auch spezifische Sicherheitsrisiken mit sich. Besonders das richtige Sichern der Mitarbeiter ist entscheidend, um Unfälle, wie Abstürze, zu verhindern. Oft herrscht Unklarheit darüber, wann und wie die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) korrekt eingesetzt wird. Doch es gibt klare Vorschriften und Empfehlungen, die unbedingt eingehalten werden sollten.
Wann ist eine Sicherung erforderlich?
Mobile Hubarbeitsbühnen werden in zwei Klassen unterteilt:
- Klasse A: Scheren- und Teleskopbühnen, bei denen der Schwerpunkt der Bühne innerhalb der Kippkante bleibt.
- Klasse B: Bühnen mit höherem Risiko, wie Ausleger- oder Gelenkbühnen.
Besonders bei Klasse B-Bühnen, bei denen ein erhöhtes Absturzrisiko durch den Peitscheneffekt besteht, ist eine Sicherung Pflicht. Auf Scherenbühnen (Klasse A) ist PSAgA nur unter bestimmten Bedingungen erforderlich, beispielsweise wenn die Gefährdungsbeurteilung dies vorgibt.
Der gefährliche Peitscheneffekt
Der Peitscheneffekt tritt vor allem bei Teleskop- und Gelenkbühnen auf. Er entsteht durch abrupte Bewegungen der Bühne, wie z.B. Versetztfahrten oder das Anprallen an Hindernisse, und kann den Bediener aus der Arbeitsplattform schleudern. Um dieses Risiko zu minimieren, ist das Tragen der PSAgA bei solchen Bühnen unverzichtbar.
Welche Ausrüstung ist erforderlich?
Eine vollständige PSAgA besteht aus drei Hauptkomponenten:
- Auffanggurt: Ein 2-Punkt-Auffanggurt nach EN 361 bietet die nötige Flexibilität, um sich sicher an verschiedenen Anschlagpunkten in der Bühne zu befestigen.
- Verbindungsmittel: Es sollte eine maximale Systemlänge von 1,8 Metern, eine Längenverstellbarkeit und einen Falldämpfer haben, um die Aufprallenergie im Falle eines Sturzes zu reduzieren.
- Anschlagpunkt: Nur gekennzeichnete Anschlagpunkte nach EN 795 dürfen genutzt werden. Der Handlauf der Bühne ist kein sicherer Anschlagpunkt!
Regelmäßige Prüfung und Schulung
Die PSAgA muss regelmäßig geprüft werden, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Mindestens einmal im Jahr sollte die Ausrüstung durch einen Sachkundigen überprüft werden, während die Benutzer vor jedem Einsatz eine Sichtprüfung durchführen müssen. Zusätzlich ist eine fundierte Schulung der Bediener erforderlich, die auch den Umgang mit PSAgA umfasst.
Fazit: Sicherheit geht vor
Das Tragen der richtigen Absturzsicherung in mobilen Hubarbeitsbühnen ist unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden. Klare Vorgaben durch die Gefährdungsbeurteilung und die regelmäßige Wartung und Schulung gewährleisten eine sichere Arbeitsumgebung.
Haben Sie Fragen zur richtigen Sicherung oder zur Auswahl der passenden Ausrüstung? Die B.A.U. Kunz GbR in Singen steht Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite.
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